Familiengrabstätten

Beiträge zum Thema Familiengrabstätten

Umwelt

Grabauflösung nach Anmeldung

Reinickendorf. Auf den landeseigenen Friedhöfen des Bezirks enden die Nutzungsrechte von einigen Grabstellen am 30. Juni 2024. Dies betrifft bis zum 30. Juni 2004 erworbene Grabstätten und bis zum 30. Juni 1964 erworbene Familiengrabstätten. Grabmale, Pflanzen und weitere Gegenstände müssen entfernt werden. Eine Anmeldung ist erforderlich im Büro des betreffenden Friedhofs oder bei der Friedhofsverwaltung. tf

  • Reinickendorf
  • 24.12.23
  • 70× gelesen
Umwelt

Gräber werden eingeebnet

Reinickendorf. Das Nutzungsrecht an bis zum 30. Juni 2001 erworbenen Grabstätten und bis zum 30. Juni 1961 erworbenen Familiengräbern läuft im Sommer ab. Das gilt für folgende landeseigene Friedhöfe im Bezirk: In Reinickendorf und Wittenau, Tegel und Am Fließtal, Heiligensee, Hermsdorf und Hermsdorf II, Frohnau sowie Lübars. Wer davon betroffen ist, wird gebeten, bis 30. Juni Grabmale oder Pflanzen zu entfernen. Davor ist eine entsprechende Anmeldung im Büro des jeweiligen Friedhofs oder bei...

  • Reinickendorf
  • 06.01.21
  • 50× gelesen
Soziales

Nutzungsrecht für Grabstätten und Familiengräber läuft zum Jahresende ab

Reinickendorf. Das Nutzungsrecht an bis zum 31. Dezember 2000 erworbenen Grabstätten, beziehungsweise bis zum 31. Dezember 1960 erworbenen Familiengräbern läuft zum Jahresende ab. Das gilt für alle landeseigenen Friedhöfe im Bezirk. Bei den Ruhestätten, auf die das zutrifft wird darum gebeten, bis Dezember alle Grabausstattungsgegenstände zu entfernen. Das aber erst nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofs, beziehungsweise der Friedhofsverwaltung. Weitere Hinweise gibt es...

  • Bezirk Reinickendorf
  • 04.07.20
  • 33× gelesen
Kultur

Grabnutzung endet 2019

Reinickendorf. Das Bezirksamt weist darauf hin, dass das Nutzungsrecht an bis zum 31. Dezember 1999 erworbenen Grabstätten oder bis zum 31. Dezember 1959 erworbenen Familiengrabstätten auf den neun landeseigenen Friedhöfen zum 31. Dezember abläuft. Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände (Grabmal, Pflanzen und Ähnliches) bis zum 31....

  • Bezirk Reinickendorf
  • 25.06.19
  • 90× gelesen
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