Form- und Pflegeschnitte

Beiträge zum Thema Form- und Pflegeschnitte

Umwelt
Das Bezirksamt weist nachdrücklich auf das Sommerrodungsverbot hin. Bauherren, die Bäume fällen müssen, sollten dies in Absprache mit dem Amt bis spätestens Ende Februar erledigen. | Foto:  Bernd Wähner

Ab März keine Bäume mehr fällen!
Sommerrodungsverbot gilt ein halbes Jahr

Das Umwelt- und Naturschutzamt weist vorsorglich bereits jetzt auf das Sommerrodungsverbot hin. Es gilt vom 1. März bis einschließlich zum 30. September. Zu beachten ist: Das Verbot von Fällungen während der Vegetationsperiode bezieht sich nicht nur auf die Beseitigung geschützter Baumarten, sondern auch auf Baumarten und Gehölzbestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen. „Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten“, erklärt der für Umwelt...

  • Bezirk Lichtenberg
  • 11.02.22
  • 104× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.