Rechnung

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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in Neustadt an der Weinstraße hin. Die Voraussetzung: Die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden, sondern per Überweisung. Nur dann erkennt das Finanzamt die Ausgaben an. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 14.08.14
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