PFLEGE UND SOZIALES
Bestattung einer betreuten Person
Angehörige einer betreuten Person verlassen sich darauf, dass deren Angelegenheiten zu Lebzeiten geregelt werden. Da es sich dabei meist um ältere Menschen handelt, sind Todesfälle während der Dauer der Betreuung keine Seltenheit. Mit dem Tod endet jedoch das Betreuungsverhältnis. Gerichtlich bestellte Betreuer sind folglich nicht mehr für die Bestattung zuständig. Liegt keine Bestattungsvorsorge vor, müssen die Angehörigen Verstorbener selbst ein Bestattungsunternehmen auswählen und die...