Umwelt- und Naturschutzamt

Beiträge zum Thema Umwelt- und Naturschutzamt

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Bäume, die nicht bis Ende Februar gefällt wurden, müssen vorerst stehen bleiben, auch wenn sie Bauvorhaben behindern. | Foto:  Bernd Wähner

Ab März darf nicht gefällt werden
Sommerrodungsverbot gilt für ein halbes Jahr

Vom 1. März bis zum 30. September gilt das Sommerrodungsverbot. Darauf weist das Umwelt- und Naturschutzamt hin. Dieses Verbot der Fällung während der Vegetationsperiode bezieht sich nicht nur auf die Beseitigung geschützter Baumarten, sondern auch auf Baumarten und Gehölzbestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen. „Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten“, erklärt der für Umwelt und Grünflächen zuständige Stadtrat Martin Schaefer (CDU)....

  • Bezirk Lichtenberg
  • 16.02.23
  • 300× gelesen
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Das Bezirksamt weist nachdrücklich auf das Sommerrodungsverbot hin. Bauherren, die Bäume fällen müssen, sollten dies in Absprache mit dem Amt bis spätestens Ende Februar erledigen. | Foto:  Bernd Wähner

Ab März keine Bäume mehr fällen!
Sommerrodungsverbot gilt ein halbes Jahr

Das Umwelt- und Naturschutzamt weist vorsorglich bereits jetzt auf das Sommerrodungsverbot hin. Es gilt vom 1. März bis einschließlich zum 30. September. Zu beachten ist: Das Verbot von Fällungen während der Vegetationsperiode bezieht sich nicht nur auf die Beseitigung geschützter Baumarten, sondern auch auf Baumarten und Gehölzbestände, die nicht der Berliner Baumschutzverordnung unterliegen. „Bäume und Sträucher bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Tierarten“, erklärt der für Umwelt...

  • Bezirk Lichtenberg
  • 11.02.22
  • 104× gelesen
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