Strafanzeige vom 1. März 2019 - Tatvorwurf einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz
Staatsanwaltschaft Berlin bestätigt Eingang einer Strafanzeige gegen Bezirksstadträtin Christiane Heiß und drei weitere Amtspersonen im Bezirk - Damhirsch im Tempelhofer Franckepark
Mit Schreiben vom 7. März 2019 teilte die Staatsanwaltschaft Berlin mit, dass die durch den Berliner Rechtsanwalt Herrn Rolf Kemper, Fachanwalt für Tierschutz- und Verwaltungsrecht, gestellte Strafanzeige vom 01.03.19 gegen die bezirkliche Bezirksstadträtin Christiane Heiß (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), die Veterinärin des Veterinäramts Tempelhof-Schöneberg, den Leiter sowie die Revierleiterin des Grünflächenamts Tempelhof-Schöneberg unter Nennung mehrerer Zeuginnen und Zeugen (Anwohner, Bezirkspolitiker, Experten) mit dem Tatvorwurf einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 Tierschutzgesetz - "Tierquälerei") bei der Staatsanwaltschaft Berlin registriert wurde.
Der Tatvorwurf gegen die oben Genannten bezieht sich darauf, dass der Damhirsch von ihnen im ehemaligen Tiergehege im Franckepark vom 27. Januar 2019 an über 12 Tage hinweg unter Leid und Schmerzen - mit seinem Geweih kompliziert in einem meterlangen Seil verfangen - entgegen ihrer Verantwortung für das Wohl des Tieres in dieser für ihn qualvollen Lage belassen wurde.
Autor:Christine Rabe aus Tempelhof |
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