Anwohnerin klagt gegen die Umbenennung der Einemstraße
Zur Begründung gibt die Klägerin an, dass die BVV gegen ihren eigenen Beschluss verstoße, bei der Benennung von Straßen und Plätzen nur noch Frauennamen zu verwenden, bis ein Gleichstand der männlichen und weiblichen Straßennamen erreicht sei. Vera Morgenstern (SPD), Bezirksverordnete und Vorsitzende der AG Geschichte der BVV widerspricht. Der herangezogene Beschluss laute nicht, dass Straßen so lange nach Frauen benannt werden müsse, bis ein Gleichstand der Geschlechter hergestellt sei. Vielmehr fordere er eine "besondere Berücksichtigung" von Frauennamen.
"Es sind also in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulässig", betont die Verordnete. Und nur so sei übrigens auch die vorrangige Benennung von öffentlichen Straßen nach verdienten weiblichen Persönlichkeiten mit der Rechtsprechung vereinbar, merkt Vera Morgenstern an. Für die Umbenennung der Einemstraße in Karl-Heinrich-Ulrichs gebe es gute Gründe. Ulrichs gilt als "ein früher Vorkämpfer der Emanzipationsbewegung in schwerer Zeit". Zudem habe der Bezirk Tempelhof-Schöneberg den dort liegenden Abschnitt der Einemstraße umbenannt. "Wir gehen davon aus, dass angesichts der Rechtsgrundlagen und Sachverhalte die Straßenteile in Tempelhof-Schöneberg und Mitte, wenn auch mit der leider entstandenen Verzögerung, doch in absehbarer Zeit wieder einen gemeinsamen Namen haben werden", so Vera Morgenstern.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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