Wilhelmsaue 17
Den Stadtrat bei seinem Bemühen um Denkmalschutz unterstützen!
-> Am 22. Januar wurde bekannt, daß das Landesdenkmalamt das Haus samt dem Torbogen unter Denkmalschutz gestellt hat.
In der Wilhelmsaue – dem dreiviertel Jahrtausend alten Kern von Wilmersdorf – gibt es kaum noch bauliche Spuren aus der Zeit vor 1900. Übrig sind – abgesehen vom Mittelstreifen als der früheren Dorfaue – gerade mal folgende Bauten:
• aus dem 18. Jahrhundert das Schoelerschlößchen (1765)
und aus dem 19. Jahrhundert
• die bäuerliche Stadtvilla Wilhelmsaue 17 (1875)
• die Vorstadtvilla Wilhelmsaue 31 (1886)
• das Landhaus der Familie Blisse, Wilhelmsaue 120 (1890/91)
• Auenkirche und Pfarrhaus (1895-7) und
• das dreigeschossige Stadthaus Wilhelmsaue 111a (1896-9).
Das sind also nur noch sechs Gebäude.
Der Stand der Dinge
Auf zwei Einwohnerfragen hin (siehe Nr. 6 und 7 vom Dezember 2019) hat Bezirksstadtrat O. Schruoffeneger mitgeteilt, daß aus seiner Abteilung am 4.12.2018 ein Bauvorbescheid an die Eigentümer von Wilhelmsaue 17 erging. „Er bezieht sich auf Grundfläche, Geschossfläche und Geschosszahl sowie die Bebauungstiefe und Abstandsflächen eines Neubauprojekts.“ Und: „Über die Zulässigkeit eines Abbruches wurde nicht entschieden.“
Welche maximalen Maße ein solcher Neubau an der Straßenfront haben darf, wird mit einer weiteren Einwohnerfrage zu klären versucht; ebenso, ob schon ein Antrag auf Abriß vorliegt. Bekannt ist, daß am 20.12.2019 ein Vermessungstrupp im Auftrag der Eigentümer vor dem Haus tätig war. Ob das einen Hinweis auf einen baldigen Antrag auf Abriß bedeutet, läßt sich nicht beantworten, da die Eigentümer nicht bekannt sind. Sobald die Antworten auf die Einwohnerfragen in mehreren Wochen vorliegen, werden sie hier veröffentlicht.
Prüfung des Denkmalwerts
Ein Lichtblick für den Erhalt von Wilhelmsaue 17 ist, daß nach Mitteilung des Bezirksstadtrats „das Landesdenkmalamt gebeten (wurde), die Aufnahme in die Denkmalliste zu prüfen“. Fachleute weisen darauf hin, daß dies zwar auch nach Beginn eines Baugenehmigungsverfahrens (wie hier) möglich ist, aber deutlich schwieriger. Daher könnte Bezirksstadtrat bei seinen jetzt bekanntgewordenen Bemühungen tatkräftige Unterstützung gebrauchen. Besonders wäre daran zu denken, daß die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) als Vertreterin der Bürger schnellstmöglich einen Antrag an das Landesdenkmalamt beschließt, in dem ebenfalls um eine Prüfung des Denkmalwerts von Wilhelmsaue 17 gebeten wird. Denn es ist offensichtlich: Wilhelmsaue 17 ist ein wichtiger Teil des historischen Erbes unseres Bezirks. Wer sich in dieser Angelegenheit an die BVV wenden will, findet die Kontaktadressen des Stadtentwicklungsauschusses oder der Fraktionen auf der Website der BVV).
Autor:Michael Roeder aus Wilmersdorf |
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