Zehn Regeln für den Schwimmbadbau

Immer geöffnet: das Schwimmbad im eigenen Garten. | Foto: Pool-Konzept/akz-o
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Der nächste Sommer kommt bestimmt. Damit niemand mit seinem eigenen Pool „baden geht“, gibt es hier die zehn goldene Regeln für den Schwimmbadbau:

1. Nichts für Hobbybastler: Der Bau eines Schwimmbades erfordert Fachkenntnisse. Handwerkliches Geschick ist ebenso gefragt wie planerisches Können und Technikwissen. Poolbauer findet man über die Umkreissuche und nach Postleitzahlen sortiert auf www.bsw-web.de.

2. Budget festlegen: Wichtig ist, zunächst einen Finanzrahmen festzulegen und diesen offen zu kommunizieren. So kann der Schwimmbadbau-Fachunternehmer direkt sagen, was möglich ist.

3. Pool geschickt platzieren: Für einen Gartenpool ist Sonne die preiswerteste Energiequelle, um das Becken zu erwärmen. Daher sollte der Pool in Sonnen- und nicht in Schattenlage geplant werden.

4. Grobverschmutzung verhindern: Damit der Pool nicht unnötig durch herabfallende Blätter, Äste und Nadeln verschmutzt wird, ist eine Lage nicht direkt unter Bäumen zu empfehlen.

5. Attraktionen sinnvoll planen: Wer wird das Becken wie nutzen? Darüber sollte sich der Poolbesitzer Gedanken machen. Eine Rutsche ist richtig, wenn die Kleinen ihren Spaß haben sollen. Eine Haltestange macht Sinn, wenn der Pool zur Wassergymnastik genutzt werden soll, und faszinierende Lichtspiele, wenn der Pool eher Partykulisse ist.

6. An die Sicherheit denken: Gerade wenn kleine Kinder den Pool nutzen, sollte man sich beim Schwimmbadbau-Fachunternehmer über Sicherheitszubehör informieren. Dazu können Sicherheitsabdeckungen, Poolalarmsysteme und Zäune gehören.

7. An die Abdeckung denken: Schwimmbadabdeckungen werden zu Recht als Energiesparer Nummer 1 bezeichnet. Sie verringern die Abkühlung des Wassers und reduzieren den Energiebedarf bei Wiederaufwärmung erheblich.

8. An die Umwelt denken: Eine Abdeckung bewahrt die einmal erzeugte Wärme. Aber auch bei der Energiegewinnung kann man Nachhaltigkeit großschreiben. Wärmepumpe und Solarabsorber sind nur zwei Beispiele.

9. Baurechtliche Bestimmungen beachten: In der Regel braucht man für Pools mit bis zu 100 Kubikmetern Wasserinhalt keine Baugenehmigung. Allerdings kann es je nach Baugebiet und Bundesland Abweichungen geben. Daher lieber vorab bei den örtlichen Baubehörden nachfragen.

10. An Komfort denken: Ein Pool muss gepflegt werden. Wer von Anfang an auf Komfortzubehör setzt, hat es leicht. Beispielsweise erspart ein automatischer Bodensauger die manuelle Beckenreinigung. Auch sind etwa automatische Dosieranlagen bei der Kontrolle und Regulierung der Wasserwerte beste Helfer für mehr Bequemlichkeit. akz-o

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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