BVV beschließt B-Plan Freudenberger Weg
"Charlotte" kann beginnen
Die Charlottenburger Baugenossenschaft kann auf ihrem Grundstück am Freudenberger Weg jetzt bauen. Die BVV hat dem Bebauungsplan zugestimmt. Bauchschmerzen hatte damit nur die SPD.
Vier Jahre wurde das Bauprojekt durchdekliniert. Jetzt haben die Bezirksverordneten auf ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr den B-Plan mehrheitlich beschlossen. Damit kann das Bauamt der Charlottenburger Baugenossenschaft nun den Bauantrag genehmigen. Im April will die „Charlotte“ dann auf ihrem Grundstück am Freudenberger Weg baulich loslegen. Bis zum Frühjahr 2021 soll bereits alles fertig sein.
Die „Charlotte“ verdichtet mit fünf neuen Wohnhäusern das „Siegener Viertel“. Zwischen Freudenberger Weg und Eiserfelder Ring werden im nördlichen Teil der bisherigen Grünfläche vier Wohnhäuser mit fünf Geschossen gebaut, im südlichen Teil ein Wohnblock mit acht Geschossen. 159 neue Mietwohnungen sind dort dann beziehbar, ein Großteil ist barrierefrei. Im Achtgeschosser entsteht zudem eine Kita mit 65 Plätzen, und die mehr als 50 gefällten Bäume werden im Viertel nachgepflanzt. Außerdem finanziert die „Charlotte“ dem Bezirksamt den Ausbau des Spielplatzes am Germersheimer Platz. So ist es im städtebaulichen Vertrag vereinbart worden.
Ganz unumstritten ist das Bauvorhaben nicht. Nachbarn monieren, dass die Bebauung zu dicht sei, Grünflächen und etwa 16 Mietergärten verloren gehen. Andererseits braucht Spandau dringend neue Wohnungen, und Berlins Wohnungsbaugenossenschaften haben bekanntlich kaum noch Grundstücksreserven, auf denen sie bauen können.
Ein Viertel Sozialwohnungen
wurden gefordert
Kritik kam auch von der SPD-Fraktion, die bei dem Bauprojekt auf eine Mietpreis- und Belegungsbindung pochte, also auf einem mindestens 25-prozentigen Anteil an Sozialwohnungen. Die Wohnsiedlung ist allerdings Quartiersmanagement-Gebiet und wird im Sozialatlas in punkto Armut und Arbeitslosigkeit im niedrigsten Status eingestuft. Weshalb ein Gutachten, das im Juli 2017 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt wurde, den Bau weiterer Wohnungen mit Sozialbindung in dem Quartier für unverträglich hielt.
Mit der „Charlotte“ trafen Senatsverwaltung und Bezirksamt aber die Vereinbarung, die 25-Prozent-Quote im eigenen Wohnungsbestand andernorts anzubieten. Mittelbare Belegungsbindung nennt man das. In diesem Fall heißt das konkret: 41 Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) bietet die Baugenossenschaft in Spandau, Reinickendorf oder Charlottenburg an – abhängig davon, wo eine Wohnung bereits leer gezogen ist oder wird. Der Vorteil: „Diese Wohnungen mit knapp sechs Euro Quadratmeterpreis werden jetzt schon angeboten und nicht erst in zwei Jahren, wenn das Bauprojekt fertig ist“, argumentierte Baustadtrat Frank Bewig (CDU) in der BVV.
SPD bemängelt
fehlende Transparenz
Die SPD überzeugte das nicht. Sie fand das Verfahren der vereinbarten mittelbaren Belegungsbindung nicht transparent genug. „Wer legt fest, wann erfolgt die Übergabe, wer kontrolliert? All dies hätten wir zuerst im Fachausschuss beraten müssen“, sagte Jens Hofmann, wohnungsbaupolitischer Sprecher der Fraktion. Bei der Abstimmung stimmte die SPD dann zwar nicht gegen den B-Plan, um „das für den Bezirk wichtige Bauvorhaben nicht weiter zu verzögern“, enthielt sich aber.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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