Ein Verbot weiterer Gaststätten kaum möglich
Handhabe für das Verhindern weiterer Gaststätten soll der Paragraph 15 Baugesetzbuch bieten. Er definiert ansonsten zu genehmigende Betriebe als unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage und Umfang der Eigenart eines Wohnviertels widersprechen. Also konkret: Wenn es dort mehr Kneipen als Ecken gibt.
Zum Beispiel im Graefekiez, der als eine Art Pilotgebiet für das Verfahren ausgewählt wurde. 85 Gaststätten habe eine Zählung in dieser Gegend ergeben, berichtet Stefanie Raab vom Projekt "lokal leben", das sich auch um andere Probleme zwischen Anwohnern und Gewerbetreibenden kümmern soll. Natürlich sind das weitaus mehr, als für eine Nahversorgung nötig wären. Aber wegbringen, lassen sie sich trotzdem nicht ohne weiteres.
Für die vorhandenen gibt es einen Bestandsschutz, abgesehen davon, dass manche bereits seit Jahrzehnten dort ansässig sind. Schwer zu verhindern ist auch, wenn statt der bisherigen Kneipe am gleichen Ort eine neue aufmacht. Nur wenn ein Ladengeschäft einem Lokal weichen muss, gebe es vielleicht eine Handhabe.
Aber auch im Graefekiez nicht überall. Bei einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Wirtschaft und Stadtplanung zu diesem Thema am 18. März wurde deutlich, dass nicht alle Bereiche dieser Gegend den Status eines reinen Wohngebiets haben. Der östliche Teil in Richtung Kottbusser Damm gilt als Mischgebiet. Hier würden die Einschränkungen wahrscheinlich überhaupt nicht greifen.
Für das Wohngebiet hat lokal leben sieben Adressen eruiert, in denen demnächst die Eröffnung einer Gaststätte zu befürchten ist. Das Stadtplanungsamt habe teilweise andere Erkenntnisse, erklärte dessen Leiter Matthias Peckskamp. An einer Stelle wurde beispielsweise der Umbau zu einer Pizzeria vermutet. "Uns ist bekannt, dass hier eine Konditorei einziehen soll." Schwierigkeiten machen außerdem manche Mischformen aus Gewerbe und Gastronomie. Etwa ein Friseur, der aber nicht nur Haare schneidet, sondern auch Cocktails anbietet. Und insgesamt müsse einem neuen Betreiber ganz konkrete Gründe vorgelegt werden, warum es für sein Lokal jetzt die rote Karte gibt. "Ihm einfach zu sagen, du bis der eine zu viel, wäre zu wenig", sagt Peckskamp. Sein Resümee: "Uns ist bisher noch kein Fall untergekommen, an dem wir ein Exempel hätten statuieren können." Möglicherweise finde sich der auch nicht im Graefekiez, sondern zum Beispiel in der Falckensteinstraße oder rund um das Ostkreuz.
Als erster Bezirk hat Tempelhof-Schöneberg versucht, mit Hilfe des Paragraphen 15 gegen eine weitere Gaststätte in der Maaßenstraße vorzugehen. Dagegen wehrte sich der Betreiber, entscheiden muss jetzt das Gericht.
Nicht nur wegen dieses Beispiels mahnte der CDU-Bezirksverordnete Michael Schill ein eher vorsichtiges Vorgehen an. Andere Redner sahen das anders. "Mein Eindruck ist, im Bezirksamt herrscht immer noch ein zu großes Hosenflattern", kritisierte John Dahl (SPD). Stefanie Raab wünscht sich, dass zumindest die Eigentümer leer stehender Gewerberäume angeschrieben werden. "Der Brief sollte ihnen klar machen, dass ein Gastronomiebetrieb hier nicht genehmigt wird."
Relativ leicht wird es den Antragstellern auch wegen der verschiedenen Zuständigkeiten gemacht. Wer ein Lokal aufmachen will, geht zunächst zum Gewerbeamt. Liegen dort keine persönliche Einwände vor, bekommt er die Zulassung. Für den Umbau eines Gewerberaums ist wiederum die Bauaufsicht zuständig. Und für Klagen der Anwohner das Umweltamt. Das wird aber normalerweise erst vorstellig, wenn der Betrieb bereits eröffnet ist.
Der nächtliche Lärm stört auch im Graefekiez die Bewohner am meisten an der Kneipenflut. Darauf zielt der Paragraph 15 aber nicht unbedingt. "Wir wollen vor allem gegen monokausale Gewerbestrukturen vorgehen", erklärte Julian Schwarze (Bündnis90/Grüne), dessen Fraktion den Antrag eingebracht hatte. Denn es könne nicht sein, dass es in manchen Gegenden zwar massenhaft Kneipen, aber kaum noch einen Bäcker gebe.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.