Luftgewehr-Angriff aus dem Wohnungsfenster
So geschehen am Abend des 18. März an der Ecke Straße der Pariser Kommune und Am Wriezener Bahnhof. Ein Anwohner hatte das Kind mit einem Luftgewehr getroffen. Der Neunjährige schleppt sich noch nach Hause. Seine Mutter alarmiert Feuerwehr und Polizei. Er kommt ins Krankenhaus und muss notoperiert werden.
Die Spielkameraden zeigen den Beamten die Wohnung, aus der der Schuss kam. Dort werden sieben Personen, darunter zwei Frauen und zwei Jugendliche angetroffen. Ein 47-jähriger Mann gibt zu, geschossen zu haben. Er wird einem Haftrichter vorgeführt. Allerdings sieht der keine ausreichenden Gründe, ihn in Gewahrsam zu nehmen. Weil der einen festen Wohnsitz hat und bisher nicht auffällig wurde, kam der mutmaßliche Schütze einen Tag später wieder auf freiem Fuß.
Bleibt die Frage, warum und ob er mit Vorsatz mit dem Luftgewehr auf das Kind gezielt hat. Manches scheint darauf hinzudeuten, dass der Mann vom Kinderlärm auf der Straße genervt war.
Von einem Unfall scheint zumindest die Staatsanwaltschaft nicht auszugehen. Sie ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Zunächst war sogar von versuchtem Totschlag die Rede. Teil der Ermittlungen ist auch die Frage, ob der 47-Jährige überhaupt eine Waffe besitzen durfte und ob sie legal gemeldet war.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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