Deutsche Wohnen klagt vor Verfassungsgerichtshof gegen Mietspiegel

Die Deutsche Wohnen AG ist einer der größten Vermieter im Bezirk. Auch die Wohnungen am Boulevard Kastanienallee gehören zu ihren Beständen. | Foto: hari
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Hellersdorf. Die Deutsche Wohnen zieht vor das Landesverfassungsgericht, um den Berliner Mietspiegel zu kippen. Das könnte massive Auswirkungen auf die Entwicklung der Mieten haben, auch in Marzahn-Hellersdorf.

Die Deutsche Wohnen AG ist der größte private Wohnungsvermieter in Berlin und auch im Bezirk. Besonders in Hellersdorf hat sie große Wohnungsbestände, etwa an der Hellersdorfer Promenade oder am Boulevard Kastanienallee.

Mieter werden bislang, zumindest weitgehend, durch den Mietspiegel vor übermäßigen Mieterhöhungen geschützt. Kippt der Verfassungsgerichtshof den Mietspiegel, könnten  das auch anderer Wohnungsunternehmen ausnutzen. Da Wohnraum insgesamt in Berlin knapp ist, wären auch die Mieter in Marzahn-Hellersdorf davon betroffen.

Der Schutz durch den Mietspiegel besteht in der Deckelung von Mieterhöhungen bei Bestandsmieten. Die Werte werden über die Mietpreisentwicklung nach unterschiedlichen Wohnlagen und Ausstattung der Wohnungen der zurückliegenden Jahre berechnet. Beim Abschluss eines neuen Vertrages sind die Mieter weniger geschützt.

Da die Mietpreise bei Neuvermietungen in den Mietspiegel einfließen, hat die Preisentwicklung bei Neuvermietungen in den zurückliegenden Jahren auch die Werte im Mietspiegel hochgetrieben. Gegenwärtig liegt die Berliner Durchschnittsmiete bei 6,93 Euro nettokalt pro Quadratmeter im Monat. Bei Neuvermietungen liegt der Preis inzwischen im Durchschnitt bei rund neun Euro.

Die Deutsche Wohnen hat zahlreiche Prozesse mit Mietern wegen Mieterhöhungen geführt und wegen des Mietspiegels viele verloren. In zwei Fällen aus Wilmersdorf, in denen sie beim Berliner Landgerichts scheiterte, geht sie nun vor das Verfassungsgericht. Die Fälle beziehen sich zwar auf die Mietspiegel 2013 und 2015, ein Urteil wäre aber grundsätzlicher Natur. „Die Deutsche Wohnen stellt den Mietspiegel als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht infrage“, erklärt Mira Schnittger, Pressesprecherin der Deutsche Wohnen. Das Unternehmen bezweifle aber die Wissenschaftlichkeit des bisherigen Verfahrens.

Das Unternehmen beruft sich dabei auf Stellungnahmen von Statistikprofessoren. „Diese Expertisen wurden bei der Erstellung der Mietspiegel geprüft und zum Teil in das zukünftige Verfahren einbezogen“, erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Der Deutsche Wohnen gehe es vor allem darum, die sogenannten Marktmieten durchzusetzen. Wild: „Setzt sich dieser Gedanke durch, dann wäre das Soziale Mietrecht in seinem Fundament zerstört.“ hari

Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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