Mopeds und Mofas brauchen ab 1. März neues Nummernschild

Am 1. März 2016 beginnt das neue Verkehrsjahr für alle Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen.

Dazu zählen Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, Quads, Trikes und Minicars mit nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h, Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten von über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis maximal 45 km/h sowie motorisierte Krankenfahrstühle. Auch Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren, gehören dazu.

Sie alle müssen ab dem 1. März 2016 mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Die alten Schilder mit blauen Ziffern und Buchstaben auf weißem Grund werden mit Ablauf des Monat Februar 2016 ungültig. Das heißt, wer danach noch mit dem alten Schild fährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr und macht sich strafbar.
Das ab März gültige Versicherungskennzeichen – weißer Untergrund mit grüner Schrift – wird durch die Versicherungsgesellschaft ausgegeben. rid

Autor:

Ingrid Laue aus Lichtenberg

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