Gesundheitstest für Geflügel
Lichtenberg. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht teilt mit, dass Halter von lebenden Enten und Gänsen diese nur noch transportieren dürfen, wenn sie negativ auf den Geflügelpesterreger Influenza-A-Virus der Subtypen H5 und H7 getestet wurden. Die Halter müssen die Tiere sieben Tage vor dem Transport mittels kombinierten Rachen- und Kloakentupfers testen. Werden weniger als 60 Tiere befördert, sind alle Tiere zu untersuchen. Haustierärzte entnehmen die Proben; Labore untersuchen sie anschließend. Tierhalter müssen lebende Enten und Gänse auch untersuchen lassen, wenn sie sie zu Ausstellungen oder Märkten bringen. Beim Kauf von Enten und Gänsen muss der Verkäufer dem Kunden zwingend einen Untersuchungsbefund übergeben. Die vorsorgliche Untersuchung schützt Tiere vor eingeschleppten Erregern, die Untersuchungspflicht gilt vorerst bis zum 31. März. Weitere Informationen unter 902 96 70 70.
Autor:Michael Kahle aus Mitte |
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