Mitreden beim Bebauungsplan rund um die Alte Mälzerei
Seit Jahren steht die Frage im Raum, wie es mit dem denkmalgeschützten Gebäude und den dazugehörigen Grundstücken Steinstraße 37-44 und Bahnhofstraße 30-32 weitergeht. Der Bezirk hatte bereits im Oktober beschlossen, einen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen.
Jetzt haben auch Bürger die Chance, sich in den Prozess einzubringen. Vom 12. Februar bis einschließlich 14. März können alle Interessierten die bisherigen Entwürfe einsehen und nach der Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung ihre Äußerungen hierzu abgeben. Dafür ist montags bis mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr im Fachbereich Stadtplanung der Raum 3048 im Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, geöffnet. Andere Termine können unter 902 77 64 78 vereinbart werden. Die Unterlagen sind zudem im Internet einsehbar unter http://asurl.de/13px.
„Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen“, teilt Baustadtrat Jörn Oltmann (Bündnis 90/Grüne) mit.
Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt 2,5 Hektar, was etwa dreieinhalb Fußballfeldern entspricht. Es ist Teil des Stadtteilzentrums Lichtenrade und des Fördergebiets „Aktives Zentrum Lichtenrade“.
Rund 180 Wohnungen könnten entstehen
Nach den bisheriger Planung des Bezirks soll das Ziel des Bebauungsplans die Entwicklung des Geländes zu einem neuen Stadtquartier mit Wohnungen (ca. 180 Einheiten), kulturellen und sozialen Einrichtungen sein. Auch eine Einzelhandelsnutzung und Gewerbeflächen sind vorgesehen. Wie die Berliner Woche berichtete, macht sich unter anderem das Nachbarschaftszentrum Suppenküche Lichtenrade Hoffnung, auf dem Gelände ab kommendem Herbst eine neue Heimat zu finden.
Zu beachten ist bei der Planung unter anderem, dass die Alte Mälzerei seit 1984 unter Denkmalschutz steht. Sie wurde mitsamt umliegender Flächen von der UTB Projektmanagement GmbH und deren Geschäftsführer Thomas Bestgen gekauft. Laut Bezirksamt sollen sämtliche Planungs- und Gutachterkosten durch den Grundstückseigentümer abgedeckt sein.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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