BGH spricht abschließendes Urteil
Als mutmaßlicher Mörder wurde der 44-jährige Wohnungsmieter Michael S., ein arbeitsloser Handelsvertreter aus Mariendorf, festgenommen und am Jahresende 2012 zunächst wegen "Mord zur Befriedigung des Sexualtriebs", dann wegen Totschlags angeklagt.
Der Vorwurf, dass der 44-jährige Hartz-IV-Empfänger den 37-jährigen Bankangestellten Carsten S. bei sadomasochistischen Sexspielen vorsätzlich getötet hat, ließ sich nicht aufrechterhalten. Bewiesen war lediglich, dass Michael S. die Leiche anschließend zerstückelt und einige Körperteile gekocht hat. Schließlich wurde er wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre, neun Monate gefordert und legte Revision ein.
Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich das letzte Urteil gesprochen. Michael S. wurde vom BGH der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden, aber ein halbes Jahr länger, mit drei Jahren und neun Monaten bestraft. Seine Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert. "Er ist verantwortlich für den Tod, aber er wollte nicht, dass der Sexualpartner stirbt", so das Gericht. Das zusätzliche halbe Jahr Haft wird mit dem grausigen Versuch der Spurenbeseitigung begründet.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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