Ersatzwagen durch Kasko-Versicherung
Der wird bei Kasko-Schäden nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) oft nur gestellt, wenn der Versicherte sich auf eine Werkstattbindung einlässt. Dann müssen beschädigte Autos nach Bedingung der Versicherung in deren Partnerwerkstätten repariert werden. Der Geschädigte kann aber nicht immer damit rechnen, ein Fahrzeug in der Klasse des eigenen Wagens zu bekommen. Zum Beispiel die AXA-Versicherung stellt im Rahmen der Werkstattbindung bei Teil- und Vollkaskoschäden einen "kleinen Mietwagen", so Sprecherin Jessica Voß. Es gehe ausschließlich darum, die Mobilität des Versicherten zu gewährleisten. Immerhin bedeutet die Werkstattbindung in der Regel einen Rabatt.
Anders liegt der Fall, wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt. Dann hat der Geschädigte einen Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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