Fahrverbot ab 0,5 Promille
Auch wer den Promille-Grenzwert von 0,5 nur erreicht oder leicht überschreitet, bekommt ein Fahrverbot. Nur in Härtefällen gebe es Ausnahmen, warnt der ADAC. Der Club weist auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 3 Ss OWi 1374/12) hin: In zweiter Instanz hatte es einem Autofahrer, der mit 0,54 Promille Alkohol im Blut erwischt worden war, ein Fahrverbot aufgebrummt. Damit hob es eine Amtsgerichtsentscheidung auf, mit der lediglich eine doppelte Geldbuße von 1000 Euro verhängt wurde.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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