Haftpflicht, Kasko, Campingversicherung
Damit Spaß und Freude an dieser Art Urlaub zu machen ungetrübt bleiben, gilt es hinsichtlich des Versicherungsschutzes einiges zu beachten. Solange der Caravan mit dem Zugwagen verbunden ist, gilt dessen Haftpflicht auch für ihn. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung schützt den Caravan oder das Wohnmobil mit der fest eingebauten Einrichtung solange das Fahrzeug zugelassen oder höchstens vorübergehend stillgelegt ist. "Dauercamper sollten ihren Wohnwagen samt Inventar, Vorzelt und den Gegenständen des persönlichen Bedarfs am besten mit einer Camping-Police versichern", rät Stephan Gelhausens, Leiter des Informationszentrums der deutschen Versicherer. Dann ist man geschützt bei Raub, Einbruch und Einbruchdiebstahl, räuberischer Erpressung, Hagel, Blitzschlag, Feuer und ähnlichem. Voraussetzung für das Greifen der Campingversicherung ist jedoch, dass der Wohnwagen fest auf einem offiziellen Campingplatz untergebracht ist.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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