Kaufvertrag bei kleinen Mängeln
Mit kleinen Fehlern an ihrem neuen Auto müssen Käufer eines Neuwagens unter Umständen leben. Sogenannte Bagatellmängel sind nicht Grund genug, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Thüringen hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen (Az.: 1 U 389/09). In dem Fall wollte ein Autokäufer seinen neuen Wagen nicht mehr haben, weil diesem der automatisch abblendbare Spiegel fehlte, der in der gewählten Ausstattungslinie vorgesehen war.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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