Nutzungsausfall geltend machen
Versicherungen müssen den Nutzungsausfall für Opfer eines Autounfalls im gesamten Zeitraum zwischen Crash und Reparaturende zahlen. Das gilt auch dann, wenn ein Gutachten lange beim Sachverständigen liegen bleibt und es dadurch zu Verzögerungen kommt. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden (Az.: 7 U 146/11). Wie der ADAC berichtet, hatte der Geschädigte in dem verhandelten Fall seinen Wagen noch am Unfalltag einem Sachverständigen übergeben. Dessen Gutachten wurde aber versehentlich erst nach drei Wochen an den Autobesitzer geschickt. Die gegnerische Versicherung weigerte sich, für diesen Zeitraum einen Nutzungsausfall zu zahlen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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