Parkplatzsuche keine Arbeitszeit
Arbeitnehmer dürfen die Parkplatzsuche für ihr Auto nicht als Arbeitszeit deklarieren. Im schlimmsten Fall droht ihnen deshalb sogar die Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht befand die fristlose Entlassung einer in Gleitzeit beschäftigten Frau für rechtens, die an sieben Tagen insgesamt 135 Minuten als Arbeitszeit dokumentiert hatte, in denen sie offenbar am Steuer saß (Az.: 2 AZR 381/10). Die Richter bestätigten ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Das Verhalten der Arbeitnehmerin sei "heimlich und systematisch" gewesen, die Pflichtverletzung habe einen "schweren Vertrauensbruch bewirkt".
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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