Rechtmäßig gewendet
Wer rechtmäßig wendet und dabei von einem Fahrzeug aus dem rückwärtigen Verkehr angefahren wird, den trifft in der Regel keine Schuld. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor, auf das der Auto Club Europa (ACE) hinweist (Az.: 4 U 382/11). In dem verhandelten Fall war eine Frau mit ihrem Wagen in das Auto eines Mannes gekracht, der hinter einer Verkehrsinsel wenden wollte. Weil das Wendemanöver rechtmäßig gewesen sei, treffe die Frau die volle Schuld. Sie hätte auf das Fahrzeug des Mannes achten müssen, stellten die Richter fest.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.