Rotlichtverstoß in der Not
Wer einem Polizei- oder Rettungsfahrzeug im Einsatz Platz macht, darf dabei zur Not auch bei Rot über eine Ampel fahren. Wichtig sei es aber, langsam und nur so weit wie nötig über die Haltelinie zu fahren, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. Wenn ein Autofahrer dabei geblitzt wird, sollte er Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Weil Einsatzfahrten der Polizei- und Rettungskräfte zwar dokumentiert würden, nicht aber die genaue Strecke, suchen sich Betroffene vor Ort dafür besser einen Zeugen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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