Schuldfrage bei Streifkollision
Bei einer sogenannten Streifkollision beim Überholen in Autobahnbaustellen müssen Unfallbeteiligte damit rechnen, unabhängig von der Schuldfrage zu gleichen Anteilen für den Schaden aufzukommen. Dies gilt laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 6 U 64/12), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist, wenn sich nicht mehr genau rekonstruieren lässt, wer die Streifkollision verursacht hat. In dem verhandelten Fall sprachen die Richter einem Autofahrer, der mit einem Lkw kollidiert war, nur die Hälfte des geforderten Schadenersatzes zu.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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