Tipps und Infos rund ums Parken
So werden bei Umzügen zum Beispiel immer wieder Seitenstreifen mit Klappstühlen und Flatterband freigehalten. Doch erlaubt ist das Reservieren nicht. Auch Fußgänger dürfen Parklücken nicht freihalten. Andererseits dürfen Autofahrer die Fußgänger nicht wegdrängeln. "Bei einem Rechtsstreit könnte das als Nötigung ausgelegt werden", sagt Karl Walter, Verkehrsexperte bei der R+V-Versicherung."Hier gilt die StVO", verkünden Schilder auf vielen Supermarktparkplätzen. Allerdings haben sie keine Verbindlichkeit. Auf den Asphalt gemalte Richtungspfeile gelten lediglich als Empfehlungen, auf die Regel "rechts vor links" können sich Autofahrer auch nicht berufen. Fahrspuren auf Parkplätzen hätten keinen Straßencharakter, sagt ADAC-Sprecherin Marion-Maxi Hartung. Deshalb rät sie zu Schritttempo und ständiger Bremsbereitschaft.
Tiefer als für jede reguläre Parkgebühr müssen Autofahrer unter Umständen in die Tasche greifen, wenn sie unbefugt Firmenparkplätze nutzen. Der Grundstückseigentümer kann dann abschleppen lassen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied (Az.: V ZR 144/08). Wer also auf einem Kundenparkplatz sein Auto für den Stadtbummel abstellt, riskiert Abschleppgebühren von nicht selten mehr als 150 Euro.
Oft sehen sich Autofahrer aber förmlich zum Falschparken gezwungen, zum Beispiel weil der verfügbare Parkraum so knapp ist. Der ADAC mutmaßt, dass in manchen Stadtzentren zu Stoßzeiten umherirrende Stellplatz-Suchende 40 Prozent des Straßenverkehrs ausmachen. Park+Ride-Konzepte könnten laut dem Klub "einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Innenstädte leisten". Nach Ansicht des Naturschutzbundes (NABU) ist trotz des Mangels die weitere Verknappung von Parkraum ein guter Ansatz zur Lösung des Problems um verstopfte Innenstädte. Auch Teilen könne helfen: Ein Carsharing-Auto ersetze fünf private Pkw.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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