Versicherung für die Probefahrt
Bei professionellen Händlern können Autokäufer während einer Probefahrt davon ausgehen, dass das Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Anders ist die Lage bei Gebrauchtwagen aus privater Hand: Hier muss der Fahrer für Schäden während der Probefahrt immer bezahlen, warnt der TÜV Nord. Selbst wenn es für den Wagen eine Kfz-Vollkaskoversicherung gibt, zahlt der Interessent mindestens die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers. Die Haftpflicht des Verursachers zahlt für diese Kosten meistens nicht.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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