Architekten zum Festpreis
Wer einen deutschen Architekten beauftragt, kann sich vorher ausrechnen, was der kosten wird: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sieht verbindliche Honorarsätze vor, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Allerdings gelten diese Sätze nicht für Mitbewerber aus dem Ausland. Sie dürfen ihre Leistungen preiswerter anbieten, seien im Streitfall aber auch rechtlich erheblich schwerer zu belangen. Der Bauherr müsse dann im Ausland, am Sitz des beauftragen Architekten um seine Rechte kämpfen. Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen unter http://asurl.de/zn.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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