Blendschutz bei Solaranlagen
Die Solaranlage auf dem Dach darf Nachbarn nicht zu sehr blenden. Andernfalls können sie Schutzmaßnahmen gegen das grelle Licht verlangen. Allerdings müssen sich solche Maßnahmen für den Besitzer der Photovoltaik-Anlage auch in Grenzen halten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 3 U 46/13). In dem verhandelten Fall hätte die Umrüstung 16 000 Euro gekostet. Der Nachbar wurde aber nur im Frühjahr und Herbst in einem Zeitraum von jeweils rund fünf Wochen eine Stunde pro Tag geblendet. Daher hielt das Gericht die Umrüstung für unzumutbar.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.