Laute Hobbys verärgern den Nachbarn
"Das steht alles unter dem Gebot der Rücksichtnahme", sagt Mietrechtsexpertin Silvia Jörg vom Interessenverband Mieterschutz in Hamburg. Man dürfe in seiner Wohnung nur so laut sein, wie es andere nicht stört. "Wenn es in der Nachbarwohnung wahrnehmbar ist, ist Schluss". Mit dem Musizieren in der Wohnung befassten sich bereits unterschiedliche Gerichte. So rechnet das Landesgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 574/89) das Musizieren in der Wohnung zwar zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Allerdings müsse auch das Persönlichkeitsrecht der Mitmieter berücksichtigt werden.Deswegen urteilte das Gericht in diesem Fall, dass Klavierspielen an Wochentagen nur bis 20 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen nur bis 19 Uhr gestattet ist. Nur einmal die Woche darf der Mieter demnach bis 21.30 Uhr klimpern - einmal im Monat darf dieses späte Musizieren auch auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fallen.
Das Landgericht Frankfurt (Az.: 2/25 O 359/89) wies außerdem darauf hin, dass in jedem Fall die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr eingehalten werden muss. Und zwar gilt dies unabhängig davon, was im Einzelnen im Mietvertrag gestattet worden ist. Deswegen müssen Mieter an Werktagen das Musizieren ihres Nachbarn zwischen 17 und 22 Uhr hinnehmen - allerdings nur drei Stunden lang. An Wochenenden ist auch die Mittagsruhe einzuhalten.
Auch beim Sex sollte man an die Nachbarn denken. Denn ein grenzenloses Sexualleben sei nicht vom Grundrecht gedeckt, entschied das Amtsgericht Warendorf (Az.: 5 C 414/97). Paare müssen deshalb auch in diesem Fall auf Zimmerlautstärke achten.
Selbst das Sporttreiben in der Wohnung kann den Nachbarn stören. Denn grundsätzlich gilt: "Die Wohnung ist kein Sportplatz", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Wenn man zum Beispiel, um sich fit zu halten, mit dem Seil springt oder polternd Purzelbäume schlägt und in der Wohnung ein Stockwerk tiefer die Lampe von der Decke kommt, hat man den Bogen eindeutig überspannt.
Streng geht es auch beim Werkeln zu. Etwas in der Wohnung herrichten, etwa einen Nagel einschlagen, um ein Bild aufzuhängen, macht jeder manchmal. Aber kein Nachbar müsse es sich gefallen lassen, wenn jemand als Hobby Nägel ins Brett haut, sagt Ropertz. Hämmern und Bohren sollte man nur im Keller oder in der Garage - und auch dann muss man auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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