So haben Einbrecher keine Chance
"Dieses Verhalten wirkt geradezu wie eine Einladung auf Einbrecher", sagt Rainer Marin von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Hamburg. Auch geben sie leicht auf: "Wenn eine Tür oder ein Fenster länger als fünf Minuten Widerstand leistet, geben die meisten Diebe auf", sagt Jürgen Benitz-Wildenburg vom Institut für Fenstertechnik in Rosenheim (Bayern). Das Risiko, auf frischer Tat ertappt zu werden, sei dann für viele Täter zu groß. Eine Alarmanlage sei aber kein geeigneter Schutz, nur eine Ergänzung im Sicherheitssystem. Denn sie meldet den Einbruch, verhindert ihn aber nicht.Deshalb sei es ratsam, Fenster und Türen ohne wirksamen Einbruchschutz nachzurüsten. Wirkungsvoll vereiteln ließen sich viele Einbrüche mit Fensterbeschlägen mit Pilzköpfen - denn meist werde bei Einbruchsdiebstählen das Fenster oder die Tür aufgebrochen, nur in wenigen Fällen werde das Fensterglas zerschlagen. Dies mache Krach, und Täter schreckten meist davor zurück, erläutert Benitz-Wildenburg. Zudem bestehe Verletzungsgefahr.
"Bei alten Fenstern sollte über den Austausch des gesamten Fensters gegen ein neues, einbruchhemmendes nachgedacht werden", sagt Ulrich Tschorn vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller in Frankfurt am Main. Denn Nachrüsten sei teuer und rechne sich nicht immer. Zu erkennen ist bei Fenstern die Einbruchsicherheit an den Widerstandsklassen 1 bis 6, abgekürzt mit RC (resistance class). Tschorn hält für Privathaushalte die Klasse RC2 für ausreichend.
"Nur zugezogene Haus- oder Wohnungstüren lassen sich ohne große Mühe mit einem Draht knacken", erklärt Tschorn. Das Abschließen könne man sich dennoch sparen, etwa mit Schlössern mit drei Fallen oder mit motorisch betriebenen Schlössern.
"Eine Nachbesserung in punkto Einbruchschutz kann ein Mieter von seinem Vermieter nicht verlangen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Zustand beim Abschluss des Mietvertrages sei maßgeblich. Zusätzliche Einbruchsicherungen wie Riegelschlösser oder Türspione seien Sache des Mieters. Muss die Anlage aber etwa in die Wand installiert werden, müsse der Mieter sich dies genehmigen lassen. Er sei auch verpflichtet, die Sicherungen beim Auszug zurückzubauen - es sei denn, der Mieter vereinbart mit dem Vermieter schon bei der Genehmigung, dass die Teile eingebaut bleiben dürfen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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