Vergessene Mietersachen
Wer beim Umzug etwas in seiner alten Wohnung, der Garage oder im Keller vergessen hat, kann aufatmen. Der Vermieter darf die Sachen nicht einfach wegwerfen, erläutert Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins München. Je nach Umfang und Wert der zurückgelassenen Gegenstände müsse das Mietereigentum etwa zwei Monate aufbewahrt werden. Ist die Wohnung aber noch so vollgestellt, dass sie nicht weitervermietet werden kann, kann der Vermieter von seinem früheren Mieter eine Nutzungsentschädigung fordern.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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