Wann sich eine Versicherung für die Mietkaution lohnt
Die Anbieter von Mietkautionsversicherungen werben damit, dass Mieter im Umzugsstress Arbeit und Mühe sparen. Die Kaution muss nicht auf einen Schlag entrichtet werden - Mieter bleiben flüssig und müssen nicht ihr Konto überziehen oder einen Kredit aufnehmen. Es gebe keine versteckten Kosten, und der Abschluss sei schnell erledigt.
Mieter müssen häufig drei bis vier Monate überbrücken, wenn der alte Vermieter die Kaution noch nicht ausgezahlt hat. "Dann kann eine Mietkautionsversicherung günstiger sein als der Dispo-Zins, der anfällt, wenn ich das Konto überziehe", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Langfristig empfiehlt Ropertz eher die altbekannten Wege, um die Mietsicherheit zu stellen.
Davon gibt es grob gesagt drei: "Ich kann dem Vermieter das Geld überweisen, und der legt es dann auf ein Kautionskonto. Das kann zum Beispiel ein Sparbuch oder ein Tagesgeldkonto sein", zählt Ropertz auf. Möglich sei aber auch, dass der Mieter das Geld auf ein Sparbuch einzahlt und es dann an den Vermieter verpfändet. Er händigt dem Eigentümer das Sparbuch aus und fügt eine Verpfändungsurkunde bei. Diese erhalten Mieter bei der Kontoeröffnung in der Bank.
Der dritte Weg sei eine Bankbürgschaft: Dabei verbürgt sich die Hausbank, für eine bestimmte Summe geradezustehen, wenn der Mieter als Schuldner ausfällt, erläutert Ropertz. Dafür fallen laufende Gebühren an. Diese letzte Möglichkeit kommt der Mietkautionsversicherung am nächsten. Der Unterschied besteht darin, dass es ein Versicherungsunternehmen ist, das bürgt und dafür als Gegenleistung eine monatliche Prämie verlangt. Anders als bei einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung kommt der Versicherer aber nicht für einen Schaden auf.
Kautionsversicherungen sind nichts anderes als Bürgschaften, fasst die Stiftung Warentest zusammen. Der Mieter bezahlt Jahresbeiträge dafür, dass der Versicherer dem Vermieter für drei Monatsmieten als Bürge zur Verfügung steht. Wenn Mieter zum Beispiel ausziehen, ohne zu renovieren, kann der Vermieter sich das Geld für den Handwerker bei der Versicherung wiederholen. Und die holt es sich dann vom Mieter wieder. Dieser kann also sehr wohl in die Verlegenheit geraten, in solchen Fällen zahlen zu müssen.
Auch die Eigentümerschutzvereinigung Haus & Grund in Berlin empfiehlt aus diesen und weiteren Gründen andere Wege für die Mietsicherheit. "Wir raten zur klassischen Barkaution oder zur Verpfändung eines Sparbuchs", erläutert Geschäftsführer Gerold Happ. "Dann haben Sie als Vermieter etwas in der Hand." Denn im Schadensfall müssen Vermieter Ansprüche gegenüber dem Mieter beim Anbieter der Mietkautionsversicherung geltend machen. "Und die prüfen natürlich erst einmal, ob die Forderungen rechtmäßig sind."
Mieter sollten nachrechnen, was für sie am günstigsten ist, rät Ropertz. Denn eine Kaution bekommt der Mieter in der Regel wieder. "Die Gebühr für eine Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft sind für immer weg", ergänzt Stiftung Warentest.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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