Was Mieter in Wohnanlagen beachten müssen
"Der Hausflur ist nicht Bestandteil des Mietverhältnisses", sagt Claus Deese vom Mieterschutzbund in Recklinghausen. "Daher muss der Eigentümer in den meisten Fällen nicht dulden, dass etwas abgestellt wird."Im Gegenteil: "Der Vermieter hat für die Verkehrssicherungspflicht im Hausflur Sorge zu tragen", erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. "Deshalb kann er in der Hausordnung die Nutzung der Gemeinschaftsflächen, also auch des Hausflures, einschränken." Frank Luckhardt vom Verband deutscher Hausverwalter ergänzt: "Flur und Treppenhaus sind Fluchtwege, daher darf prinzipiell eigentlich nichts abgestellt werden."
Doch keine Regel ohne Ausnahme. So dürfen laut Rechtsprechung Kinderwagen und Rollatoren meistens im Hausflur stehen. "Da sich sowohl kleine Kinder als auch Menschen, die einen Rollator benötigen, in einer hilfsbedürftigen Situation befinden, dulden die Gerichte das Abstellen im Hausflur", erklärt Deese. "Allerdings nur, wenn der Hausflur groß genug ist und der Fluchtweg nicht behindert wird."
Dem stimmt auch Jürgens zu: "Ein Durchgang von etwa einem Meter muss gewährleistet sein." Zudem sollte das Abstellen von Kinderwagen nur vorübergehend sein. "Wenn das Kind acht Jahre alt ist, und die Mutter den Kinderwagen für ein Geschwisterchen aufbewahren möchte, kann sie das nicht im Hausflur tun", sagt er.
Gar nicht im Hausflur stehen dürfen Fahrräder. "Sie sind ein Transportmittel und gehören in die Wohnung oder in den Keller", erklärt Deese. "Manche Vermieter haben auch bestimmte Stellflächen dafür vorgesehen, nur in den Hausflur dürfen sie nicht."
Natürlich muss sich alles in bestimmten Grenzen bewegen. Wer ab und zu ein paar nasse Schuhe zum Trocknen vor die Wohnungstür stellt, wird sich in der Regel keine Probleme einhandeln. Wer allerdings ganze Schuhschränke in den Hausflur verlagert, schon. Mieter sollten sich an die Regeln halten, die für ihr Haus gelten. "Hält man sich daran nicht, stört man den Hausfrieden", erklärt Frank Luckhardt. Bei nachhaltiger Störung könne man den entsprechenden Mieter abmahnen und wenn sich nichts ändert, sogar kündigen. Einen Rat geben alle drei Experten: "Verhalten Sie sich tolerant, rücksichtsvoll und versuchen Sie, Probleme gütlich miteinander zu regeln."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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