Guter Arzt rät auch mal von einer OP ab
Er werde gegebenenfalls von einem Eingriff abraten oder sich sogar weigern, ihn vorzunehmen, erläutert die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) in Berlin. Gesetzlich vorgeschrieben sei bei solchen OPs außerdem, dass der Mediziner den Patienten aufklärt - auch über alternative Behandlungsmethoden - und ihm eine lange Bedenkzeit einräumt. Erst nach dem Gespräch könne ein Termin für den Eingriff vereinbart werden. Eine Aufklärung am Vorabend der OP sei in der Regel zu kurzfristig.Patienten sollten daher hellhörig werden, wenn der Arzt mit dem Eingriff verbundene Gefahren herunterspielt. Zwar begibt sich der Patient in der Regel freiwillig unters Messer, er muss die Risiken dieses Eingriffs aber genauso kennen wie bei einer medizinisch notwendigen Operation. Unseriöse "Schönheitschirurgen" verharmlosen die Risiken eines Eingriffs, warnt die DGÄPC in einem Leitfaden für das Beratungsgespräch vor einer Schönheits-OP. Hintergrund sei die Sorge, der Patient könne von der Behandlung Abstand nehmen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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