Seriöse Apotheken halten Regeln ein
Ein Online-Fragebogen reiche nicht aus als Ersatz für ein Rezept, erläutert Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Rezeptpflichtige Medikamente sollten immer nur mit ärztlichem Rat eingenommen werden.
Ebenfalls skeptisch sollten Kunden sein, wenn die Versandapotheke das Medikament in einer ungewöhnlichen Verpackung verschickt, etwa in einer Plastiktüte. Weitere bedenkliche Hinweise sind ein fehlendes Verwendbarkeitsdatum, ein fehlender Beipackzettel oder eine fehlende Chargenbezeichnung - also ein entsprechender Code unter "Ch.-B.:" auf der Verpackung. Auch ein gekürzter Beipackzettel sollte Verbraucher stutzig machen.
An Medikamenten kann der Expertin zufolge grundsätzlich alles gefälscht sein. Im besten Fall ist kein Wirkstoff enthalten, im schlimmsten Fall stecken schwer gesundheitsschädliche Stoffe darin.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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