Termin beim Therapeuten
Psychisch Kranke müssen oft wochenlang auf einen Termin bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung warten. Mehr als drei Monate gelten allerdings als unzumutbar. Findet sich trotzdem kein Therapeut mit freiem Termin, können Betroffene ihre gesetzliche Krankenkasse um Kostenübernahme einer Privatbehandlung bitten. Dazu müssen sie aber ihre vergebliche Suche nachweisen können, wie die Bundespsychotherapeutenkammer in Berlin erläutert. Dazu notiert der Versicherte seine vergeblichen Anrufe bei mindestens drei Therapeuten mit Kassenzulassung in seiner Nähe und die Wartezeiten, die ihm genannt werden. Dann lässt sich er sich schriftlich von einem Behandler mit Privatpraxis bescheinigen, dass dieser kurzfristig freie Termine hat und über "Fachkunde in einem Richtlinienverfahren" verfügt. Welche weiteren Unterlagen die Kasse noch benötigt und wie das Anschreiben auszusehen hat, erläutert die Kammer in ihrem aus dem Internet herunterladbaren Ratgeber "Kostenerstattung". Ratgeber zum Download unter http://dpaq.de/aWTze.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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