Wenn der Chef Bewerber zum Arzt schickt

Vor dem ersten Arbeitstag zum Betriebsarzt? Rein rechtlich kann der Arbeitgeber Bewerber dazu nicht verpflichten. In der Praxis sieht das jedoch häufig anders aus. | Foto: Monique Wüstenhagen
  • Vor dem ersten Arbeitstag zum Betriebsarzt? Rein rechtlich kann der Arbeitgeber Bewerber dazu nicht verpflichten. In der Praxis sieht das jedoch häufig anders aus.
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Mitarbeiter staunen oft nicht schlecht: Da werden sie im Bewerbungsgespräch nicht nur nach ihrer fachlichen und persönlichen Eignung gefragt. Plötzlich geht es um ihre Gesundheit. Am liebsten möchte der Chef, dass sie an einem Gesundheitscheck teilnehmen. Was Bewerber nun wissen müssen finden sie hier.

  • Wieso verlangt der Arbeitgeber einen Gesundheitscheck?

In einigen Berufen ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, erklärt Prof. Bauer. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart. Das ist etwa bei Piloten und Medizinern der Fall. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Erstuntersuchung auch bei Jugendlichen, die unter 18 Jahre alt sind und ins Berufsleben starten. Sie sollen keine Arbeit machen, zu der sie körperlich nicht in der Lage sind, sagt Sven Thora von der Arbeitnehmerkammer Bremen.

  • Kann der Arbeitgeber Bewerber zu einem Gesundheitscheck verpflichten?

Nein, sagt Prof. Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Es ist immer die Entscheidung des Bewerbers, ob er ihn macht oder nicht. In der Praxis sieht das aber häufig anders aus. "Es gibt oft eine Art faktischen Zwang", erläutert Prof. Jobst-Hubertus Bauer. Mancher Arbeitgeber handelt nach dem Motto: Entweder Du machst es, oder ich gebe die Stelle einem anderen Bewerber, der dazu bereit ist.

  • Wie sehen die Gesundheitstests aus?

Häufig verlangt der Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis. Das kann zum Beispiel der Hausarzt ausstellen, erklärt Thora. In dem Zeugnis bestätigt der Mediziner, dass ein Bewerber für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Details zum Gesundheitszustand enthält es nicht. Manchmal soll aber auch ein Test gemacht werden. Wie der aussieht, hängt vom Arbeitgeber ab und von dem Beruf, für den Jobsuchende sich bewerben. Auch hier darf der Arzt grundsätzlich nur Untersuchungen machen, die gesetzlich vorgeschrieben oder für die Feststellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind und denen der Mitarbeiter zustimmt, erläutert Prof. Gaul. Mitarbeiter müssen diese Untersuchung nicht beim Betriebsarzt machen. Es gibt einen Anspruch auf freie Arztwahl - und die gilt auch im Arbeitsverhältnis, sagt Sven Thora.

  • Was darf der Betriebsarzt dem Arbeitgeber mitteilen?

Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Was er dem Arbeitgeber mitteilen darf, hängt davon ab, was der Bewerber ihm erlaubt. In der Regel gibt der Betriebsarzt nach der Untersuchung lediglich seine Einschätzung ab, ob der Mitarbeiter zur Ausübung des Jobs gesundheitlich in der Lage ist oder nicht. Er darf aber keine Untersuchungsbefunde weitergeben. Wichtig ist, dass Mitarbeiter keiner generellen Aufhebung der Schweigepflicht zustimmen, rät Sven Thora. Denn damit darf der zuständige Mediziner die Ergebnisse dann auch im Detail an den Arbeitgeber weitergeben.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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