Auszahlung einer Abfindung
Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass er Abfindungen brutto auszahlt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 18 Sa 984/14). Abfindungszahlungen hätten den Zweck, künftige Einbußen beim Einkommen auszugleichen. Daher seien sie wie Einkommen zu behandeln. In dem verhandelten Fall einigte sich ein gekündigter Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber auf eine Abfindung von 15 000 Euro. Der Arbeitgeber rechnete die Abfindung mit der letzten Lohnzahlung ab und führte Steuern ab. Der ehemalige Mitarbeiter war der Meinung, der Arbeitgeber hätte ihm den Betrag brutto auszahlen müssen. Das sah das Gericht nicht so. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.