Betroffene sollten mit Chef reden
Doch irgendwann war klar: Seine regelmäßigen Besuche am Wochenende reichten nicht mehr aus, damit es seinen Eltern gut geht. Seine Schwester, die sich bislang hauptsächlich kümmerte, brauchte mehr Unterstützung. Ende 2012 stand Kopietz damit vor einer Herausforderung, die viele in Deutschland kennen: Er hatte nicht nur einen Vollzeit-Job. Er hatte Angehörige, die seine Unterstützung brauchten."Eine Doppelbelastung aus Pflege und Beruf bedeutet für die Betroffenen sehr viel Stress", sagt Imke Wolf. Die Psychologin betreut das Online-Portal für Angehörige pflegen-und-leben.de, das vom Bundesfamilienministerium gefördert wird.
Tritt die Situation ein und Berufstätige entscheiden sich, die Pflege für ihre Eltern zumindest teilweise zu übernehmen, sollten sie ihren Arbeitgeber informieren. "Als Chef will man wissen, was los ist", sagt die Karriereberaterin Svenja Hofert aus Hamburg.
Kopietz erzählte seinen Chefs schnell, was los war. Zudem stellte er einen Antrag, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Statt 100 Prozent wollte der Betriebsleiter nur noch 80 Prozent arbeiten. Die Vorgesetzten stimmten dem Antrag zu. Denn in dem Konzern gibt es eine Betriebsvereinbarung, nach der pflegende Arbeitnehmer einen Anspruch darauf haben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Doch auch ohne eine Betriebsvereinbarung sind Arbeitnehmer nicht ohne Rechte: Jeder hat bei einer akut auftretenden Pflegesituation nach dem Pflegezeitgesetz das Recht auf zehn freie Tage (Paragraf 2). Reicht das nicht, können Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten auch eine Pflegeauszeit von bis zu sechs Monaten nehmen (Paragrafen 3 und 4).
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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