Eindeutige Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich und eindeutig sein. Insbesondere muss klar sein, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Fehlt eine entsprechende Angabe, ist die Kündigung unwirksam. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig (Az.: 2 Ca 3972/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem Fall hatte ein Unternehmen rund 100 Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen ordentlich gekündigt. Die Kündigungen enthielten jedoch keine Angaben zu dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitnehmer ihren Job verlieren sollen. Das Arbeitsgericht hielt deshalb die Kündigungen für zu unbestimmt und somit für unwirksam.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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