Entfristung des Arbeitsvertrages
Mitarbeiter wüssten häufig gern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, ob ihr befristeter Vertrag verlängert wird. Doch einen rechtlichen Anspruch darauf haben sie nicht. Darauf weist Michael Eckert hin, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Theoretisch kann der Arbeitgeber mit der Mitteilung bis zum letzten Arbeitstag warten. Es bleibt deshalb nur, von sich aus auf den Arbeitgeber zuzugehen – oder beim Betriebsrat nachzufragen, ob dort ein Antrag auf Entfristung vorliegt. Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse in Deutschland ist in den vergangenen vier Jahren gesunken. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. So war 2014 nur noch jeder zwölfte Arbeitnehmer ab 25 Jahren auf Zeit beschäftigt. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.