Freistellung zur Kur
Arbeitnehmer müssen für eine vom Arzt verordnete Mutter-Vater-Kind-Kur keinen Urlaub nehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie für die Dauer der Kur freizustellen, erklärt Anne Schilling vom Müttergenesungswerk. Dabei muss der Chef das volle Gehalt zahlen (Paragraf 9 Entgeltfortzahlungsgesetz). Eine Kur sei eine vom Arzt verordnete Maßnahme, die rechtlich ähnlich zu bewerten sei wie ein Krankenhausaufenthalt. Die gesetzliche Reglung ist nachzulesen auf http://asurl.de/9gu.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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