Job-Sharing lebt vom Austausch
"Eine von uns ist immer da", erklärt Rathmann. Job-Sharing heißt das Teilzeit-Arbeitsmodell, bei dem sich mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz teilen. Häufig sind die Job-Sharer dabei selber für die Aufteilung der Arbeitszeit und der Inhalte verantwortlich. Gründe für Jobsharing gibt es viele: Vor allem weibliche Beschäftigte wünschen sich geringere Arbeitszeiten, zum Beispiel um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Möglich ist aber auch, einen Stellenumfang von über 100 Prozent auf zwei oder mehr Mitarbeiter zu verteilen. Die gesetzlichen Grundlagen regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unter Paragraf 13: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen." Einen Rechtsanspruch auf Job-Sharing gibt es jedoch nicht.
Selten sind Job-Sharing-Stellen ausgeschrieben. "Das passiert meistens auf Initiative der Mitarbeiter", berichtet Barbara Sarx-Lohse, Mitbegründerin von Flexperten, einem Jobportal für flexibles Arbeiten. Gerade in kleineren Unternehmen ist die Skepsis gegenüber der Arbeitsplatzteilung groß, vor allem, was die interne Kommunikation, aber auch höhere Sozialabgaben angeht.
Besonders wichtig ist bei Job-Sharing-Modellen die Vertretungsregelung. Was passiert, wenn einer der beiden Partner wegen Krankheit länger ausfällt? So sind Job-Sharer laut Teilzeit- und Befristungsgesetz "zur Vertretung verpflichtet, wenn sie der Vertretung im Einzelfall zugestimmt haben." Entsprechende Vereinbarungen sollten Job-Sharer unbedingt prüfen, empfiehlt Flüter-Hoffmann.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.