Mitarbeiter auf Zeit: Diese Rechte haben Leiharbeiter

Zeitarbeiter werden in vielen Bereichen eingesetzt. Beim Lohn müssen sie oft Abstriche machen – sie sind aber nicht ohne Rechte. | Foto: Wolfgang Kumm
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Arbeitzeugnis, Betriebsversammlung und Gehalt – wer als Leiharbeiter beschäftigt ist, steht häufig vor der Frage: Was gilt für mich? Denn als Leiharbeiter tätig zu sein, ist eine besondere Konstruktion. Eine Zeitarbeitsfirma verleiht einen für eine bestimmte Dauer an ein anderes Unternehmen.

Gerade beim Lohn müssen Leiharbeiter oft Abstriche machen. Dabei gilt eigentlich das Prinzip: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. In der Praxis sieht das allerdings oft anders aus.

Zeitarbeit boomt. Den Unternehmen bringt die flexible Beschäftigung viele Vorteile. Für die Leiharbeitnehmer sieht es in der Regel weniger rosig aus. "Ob Lohn, Zufriedenheit, Beschäftigungssicherheit oder -dauer: Leiharbeiter schneiden in all diesen Bereichen schlechter ab als andere Arbeitnehmer", kritisiert Toralf Pusch von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Wolfram Linke sieht flexible Beschäftigung hingegen als Chance. Der Sprecher des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) glaubt, dass Zeitarbeit ein Sprungbrett ist. "Da werden Naturtalente entdeckt und können dann Karriere machen." Die Zeitarbeit kann zu einer Festanstellung führen – das nennt sich Klebeeffekt. Einigen Studien zufolge bleiben 7 bis 14 Prozent der Leiharbeiter kleben, die Branche selbst geht von rund 30 Prozent aus.

Wie viel Geld Zeitarbeiter verdienen, wenn sie nicht in einer Entleihfirma arbeiten, muss im Arbeitsvertrag mit der Verleihfirma stehen. Das Gehalt darf nicht niedriger sein als die derzeit in der Leiharbeit geltenden Untergrenzen von 8,80 Euro im Westen und 8,20 Euro im Osten. Mit der Verleihfirma entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. "Sie ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und den Lohn im Krankheitsfall zu zahlen", erklärt Harald Klinke vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Drohen im Entleihunternehmen betriebsbedingte Kündigungen, ist das schlecht für Leiharbeiter. "Wenn man feststellen kann, dass ein Leiharbeiter auf einer vergleichbaren Position arbeitet wie ein Festangestellter, kann das Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen vermeiden, indem es Leiharbeiter reduziert", erklärt Reichwald.

Doch Leiharbeiter haben im Entleihunternehmen auch Rechte. So dürfen sie etwa an Betriebsversammlungen teilnehmen, Sprechstunden aufsuchen und – wenn die Überlassung länger als drei Monate vorgesehen ist – schon ab dem ersten Tag in der Firma den Betriebsrat wählen. Allerdings können sie dort selbst keine Betriebsräte sein. Endet das Arbeitsverhältnis mit der Entleihfirma, steht Zeitarbeitern ein Arbeitszeugnis zu. mag

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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