Mitschnitte sind verboten
Zeichnen Arbeitnehmer ein Personalgespräch mit dem Chef heimlich auf, droht ihnen die fristlose Kündigung. Dem Arbeitgeber sei nicht zuzumuten, danach mit dem Angestellten weiter zusammenzuarbeiten. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 5 Sa 687/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem Fall hatte eine Angestellte ein Personalgespräch mit ihrem Vorgesetzten mit dem Handy heimlich mitgeschnitten. Hinterher informierte sie den Arbeitgeber über die Aufnahme - und drohte damit, sie zu veröffentlichen. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber der Mitarbeiterin fristlos.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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