Tariflohn für Minijobber
Vor der Annahme eines Minijobs sollten Arbeitnehmer sich über die tariflich vereinbarten Löhne informieren. "Denn Minijobber können den gleichen Tariflohn verlangen wie ein Arbeitnehmer in einer vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, wenn ein Tarifvertrag vereinbart ist", sagte Helga Nielebock, Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Liegt der mit dem Arbeitgeber vereinbarte Lohn ein Drittel unter dem Tariflohn, sei er sittenwidrig. In so einem Fall könne der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verklagen. Den Tariflohn können Arbeitnehmer leicht über das Internet recherchieren (http://dpaq.de/2drAh). Gibt es in der Branche keinen Tarifvertrag, müssen Arbeitnehmer recherchieren, wie viel Gehalt in der Branche üblicherweise gezahlt wird. Auch das lässt sich übers Internet herausfinden ( www.lohnspiegel.de).
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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