Widerspruch gegen Teilzeit
Beantragt ein Arbeitnehmer Teilzeit, darf der Arbeitgeber die Entscheidung über den Antrag nicht verschleppen: "Hat er Einwände, muss er sie spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn geltend machen", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Versäumt er die Frist, verringert sich die Arbeitszeit des Mitarbeiters automatisch. Der Arbeitnehmer kann dann so in Teilzeit gehen, wie er es beantragt hat. Will der Arbeitgeber dem Antrag widersprechen, muss er das schriftlich machen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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