Genehmigung ist keine Anordnung
Angehörige könnten sich also immer noch mit den Pflegern auf eine andere Praxis verständigen. "Das ist vielen Angehörigen aber nicht bewusst", erklärt Gabriele Meyer, Pflegewissenschaftlerin von der Uni Witten/Herdecke. Pflegebedürftige werden im Heim manchmal mit Bettgittern oder Gurten fixiert. Das soll etwa Stürzen vorbeugen. Genehmigt werden müssen diese Maßnahmen vom Betreuungsrichter, den Antrag stellen in der Regel Angehörige oder Vorsorgebevollmächtigte.Die richterliche Erlaubnis ist kein Freifahrtschein: Sie gilt Gabriele Meyer zufolge nur für eine konkrete Situation und einen bestimmten Zeitraum, zum Beispiel in der Nacht. In diesem Fall sei es aber unzulässig, den Pflegebedürftigen auch tagsüber bei Unruhe am Aufstehen zu hindern.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare